Vom VMS wurden uns folgende Hinweise zur Schülerbeförderung im neuen Schuljahr 21/22, zur Beachtung und Information, weitergegeben.
Bildungsticket
Achtung: Für das Schuljahr 2021/2022 gilt Folgendes:
Für alle anspruchsberechtigten Schüler, welche einen Antrag auf Schülerbeförderung beim Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) stellen und die Voraussetzungen unserer Schülerbeförderungssatzung (SBS 2018) erfüllen, erhalten weiterhin eine SchülerVerbundKarte. Die SBS 2018 behält für das Schuljahr 2021/2022 ihre Gültigkeit.
Unabhängig davon besteht für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, das BildungsTicket zum Preis von 15,00 Euro pro Monat als 12-Monats-Abo zu erwerben.
Nutzungberechtigt sind :
- Schüler bis einschließlich 15. Geburtstag
- Schüler öffentlicher, staatlicher genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbilender Schulen nach dem 15. Geburtstag
- Schüler berufsbildender Schulen, die sich nicht in einer dualen Ausbildung befinden (also ohne Ausbildungsbetrieb)
- Nutzung kann nur von Schülern erfolgen, derenn Schule sich im VMS-Gebiet befindet bzw. deren Wohnort im VMS-Gebiet liegt
Rückerstattung des Eigenanteiles für das Schuljahr 2020/2021 aufgrund pandemiebedingter Schulschließungen
Es gab in den letzten Monaten einige Schreiben bzw. Anträge von Eltern, einen Teil des Eigenanteils für die Schülerbeförderung zu erstatten. Die Gremien des ZVMS haben sich intensiv mit der Problematik auseinandergesetzt. Im Ergebnis konnte kein Beschluss herbeigeführt werden, der die rechtliche Grundlage für die teilweise Erstattung von Eigenanteilen schafft. Unabhängig davon möchte ich auf den unverhältnismäßig hohen Aufwand, den damit verbunden Kosten und die durchgehend angebotene Vekehrsleistungen hinweisen.